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Bike-Leasing ist ein Finanzierungs- und Nutzungsmodell für Fahrräder - ähnlich wie Autoleasing. Es ermöglicht Privatpersonen und Unternehmen, Fahrräder über einen bestimmten Zeitraum zu nutzen, ohne sie zu kaufen. Stattdessen wird eine monatliche Leasinggebühr gezahlt.

Beim Bike-Leasing schließt der Leasingnehmer einen Vertrag mit einem Leasinggeber ab, der das Fahrrad besitzt. Der Leasinggeber kann ein spezialisiertes Leasingunternehmen, ein Fahrradhändler oder ein Arbeitgeber sein, der das Leasing als Mitarbeiter-Benefit anbietet.

Die Leasinglaufzeit beträgt in der Regel 36 bis 48 Monate. Während dieser Zeit zahlt der Leasingnehmer eine monatliche Leasingrate, die je nach Wert des Fahrrads und der gewählten Ausstattung variieren kann. In einigen Fällen können auch Wartungs- und Versicherungskosten in die Leasingrate einbezogen werden.

Der Leasingnehmer hat während der Laufzeit das Nutzungsrecht am Fahrrad, ist jedoch nicht der Eigentümer. Am Ende der Laufzeit besteht oft die Möglichkeit, das Fahrrad zu einem vorher festgelegten Restwert zu erwerben. Alternativ kann der Leasingnehmer das Fahrrad zurückgeben und gegebenenfalls ein neues Fahrrad leasen.

Bike-Leasing bietet verschiedene Vorteile. Es ermöglicht eine kostengünstige Nutzung hochwertiger Fahrräder, ohne den vollen Kaufpreis aufbringen zu müssen. Die monatliche Leasingrate kann in der Regel steuerlich abgesetzt werden, was zu finanziellen Vorteilen führt. Zudem können Arbeitgeber das Bike-Leasing als Mitarbeiter-Benefit anbieten, um die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter zu fördern.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und Konditionen des Bike-Leasings je nach Anbieter und Land variieren können. Es empfiehlt sich daher, sich bei einem spezialisierten Leasingunternehmen oder Fahrradhändler über die genauen Modalitäten zu informieren, um die individuellen Optionen und Vorteile des Bike-Leasings zu verstehen.

Bike-Leasing funktioniert in der Regel in folgenden Schritten:

  • Auswahl des Fahrrads: Der Leasingnehmer wählt das gewünschte Fahrrad aus. Je nach Leasinganbieter können verschiedene Fahrradtypen zur Auswahl stehen, wie z.B. E-Bikes, Mountainbikes, E-Mountainbikes oder E-Citybikes.
  • Vereinbarung der Laufzeit und Leasingrate: Der Leasingnehmer und der Leasinggeber einigen sich auf die Laufzeit des Leasingvertrags, üblicherweise zwischen 36 und 48 Monaten. Anschließend wird die monatliche Leasingrate festgelegt, die vom Wert des Fahrrads und der gewählten Ausstattung abhängt.
  • Abschluss des Leasingvertrags: Der Leasingnehmer unterzeichnet den Leasingvertrag, der die Bedingungen und Konditionen des Leasings regelt. Hierbei werden Informationen wie Name, Adresse, Laufzeit, Leasingrate und gegebenenfalls zusätzliche Dienstleistungen (wie Wartung und Versicherung) festgehalten.
  • Bezahlung der monatlichen Leasingrate: Der Leasingnehmer zahlt während der Laufzeit des Vertrags die vereinbarte monatliche Leasingrate an den Leasinggeber. Diese Zahlungen können in der Regel als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.
  • Nutzung des Fahrrads: Der Leasingnehmer hat das Recht, das Fahrrad während der Leasinglaufzeit zu nutzen. Er ist für Wartung und Pflege des Fahrrads verantwortlich und trägt die Kosten dafür - es sei denn, es wurde eine Wartungsvereinbarung mit dem Leasinggeber getroffen.
  • Optionen am Ende der Laufzeit: Am Ende der Leasinglaufzeit hat der Leasingnehmer in der Regel verschiedene Optionen. Er kann das Fahrrad zu einem vorher vereinbarten Restwert erwerben oder an den Leasinggeber zurückgeben und gegebenenfalls ein neues Fahrrad leasen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Abläufe und Bedingungen des Bike-Leasings je nach Anbieter und Land variieren können. Es empfiehlt sich daher, sich bei einem spezialisierten Leasingunternehmen oder Fahrradhändler über die genauen Modalitäten zu informieren, um die individuellen Schritte und Optionen des Bike-Leasings zu verstehen.

Grundsätzlich kann sich jeder, der die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, ein Fahrrad leasen. Es gibt jedoch einige übliche Voraussetzungen, die von den Leasingunternehmen oder Fahrradhändlern festgelegt werden. Da diese variieren können, ist es wichtig, die genauen Bedingungen bei deinem gewählten Leasinganbieter zu erfragen. Hier sind einige typische Voraussetzungen:

  • Alter: In der Regel musst du das Mindestalter erreicht haben, um einen Leasingvertrag abzuschließen. Dieses variiert je nach Land und Anbieter, liegt aber oft bei mindestens 18 Jahren.
  • Bonitätsprüfung: Leasingunternehmen führen oft eine Bonitätsprüfung durch, um sicherzustellen, dass du in der Lage bist, die monatlichen Leasingraten zu bezahlen. Eine positive Kreditwürdigkeit kann daher erforderlich sein.
  • Einkommensnachweis: Du musst in der Lage sein, ein regelmäßiges Einkommen nachzuweisen, um die Leasingraten zu decken. Dies kann durch Lohnabrechnungen, Einkommenssteuererklärungen oder andere Nachweise erfolgen. Für Selbständige können zusätzliche Unterlagen über das Geschäftseinkommen erforderlich sein.
  • Adressnachweis: In der Regel musst du deine aktuelle Adresse nachweisen, indem du beispielsweise eine Kopie einer aktuellen Stromrechnung oder eines Mietvertrags vorlegst.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Voraussetzungen je nach Leasinganbieter unterschiedlich sein können. Einige Anbieter können flexiblere Kriterien haben als andere. Daher empfiehlt es sich, die Anforderungen bei einem spezialisierten Leasingunternehmen oder Fahrradhändler zu erfragen, um sicherzustellen, dass du die erforderlichen Voraussetzungen für das Bike-Leasing erfüllst.

Ja, als Selbständiger oder Freiberufler kannst du in der Regel auch ein Bike-Leasing beantragen. Viele Leasingunternehmen bieten ihre Dienstleistungen nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Selbständige an.

Wenn du als Selbständiger ein Bike-Leasing beantragen möchtest, gelten in der Regel ähnliche Schritte wie für Arbeitnehmer:

  • Auswahl des Fahrrads: Wähle das gewünschte Fahrrad aus, das deinen Bedürfnissen entspricht.
  • Vereinbarung der Laufzeit und Leasingrate: Einige Leasingunternehmen bieten flexible Laufzeiten an, die an deine geschäftlichen Anforderungen angepasst werden können. Die monatliche Leasingrate wird auf Basis des Wertes des Fahrrads und der gewählten Ausstattung festgelegt.
  • Abschluss des Leasingvertrags: Du musst einen Leasingvertrag mit dem Leasinggeber abschließen, in dem die Bedingungen und Konditionen des Leasings festgehalten werden.
  • Bezahlung der monatlichen Leasingrate: Du zahlst während der Laufzeit des Vertrags die vereinbarte monatliche Leasingrate.
  • Nutzung des Fahrrads: Du hast das Recht, das Fahrrad während der Leasinglaufzeit zu nutzen und bist für Wartung und Pflege verantwortlich.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen und Bedingungen für Selbständige je nach Leasingunternehmen variieren können. Einige Leasinggesellschaften können zusätzliche Unterlagen oder Nachweise über dein Einkommen oder deine Selbständigkeit verlangen.

Die Anzahl der Fahrräder, die du leasen kannst, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. die Richtlinien des Leasinggebers und der Zweck des Leasings.

Als Privatperson kannst du in der Regel ein Fahrrad leasen, da es üblicherweise als individuelle Mobilitätslösung betrachtet wird.

Für Unternehmen und Arbeitgeber gibt es oft die Möglichkeit, mehrere Fahrräder im Rahmen eines Flottenleasings zu leasen. Dies kann beispielsweise relevant sein, wenn ein Unternehmen seinen Mitarbeitern Fahrräder als Teil eines Mobilitätskonzepts zur Verfügung stellen möchte. Die Anzahl der leasbaren Fahrräder kann hier je nach Bedarf und Vereinbarung variieren. In einigen Fällen bieten Leasinggesellschaften spezielle Programme für Unternehmensflotten an.

Es ist wichtig, mit einem spezialisierten Leasingunternehmen oder Fahrradhändler zu sprechen, um die genauen Möglichkeiten und Bedingungen für die Anzahl der leasbaren Fahrräder zu klären. Sie können dir detaillierte Informationen geben und individuelle Lösungen entsprechend deinen Bedürfnissen anbieten.

Wenn du ein Fahrrad über Bike-Leasing von deinem Arbeitgeber erhalten hast und dann den Arbeitgeber wechselst, gibt es mehrere Szenarien, die eintreten können. Die genauen Auswirkungen hängen von den Vereinbarungen zwischen dir, deinem Arbeitgeber und dem Leasingunternehmen ab. Hier sind einige mögliche Szenarien:

  • Übernahme des Leasingvertrags durch den neuen Arbeitgeber: In einigen Fällen kann der neue Arbeitgeber bereit sein, den bestehenden Leasingvertrag zu übernehmen. Dadurch kannst du das Fahrrad weiterhin nutzen, während dein neuer Arbeitgeber die monatlichen Leasingraten übernimmt.
  • Eigenübernahme des Leasingvertrags: Wenn der neue Arbeitgeber den bestehenden Vertrag nicht übernimmt, besteht die Möglichkeit, den Leasingvertrag auf eigene Kosten fortzuführen. Du müsstest dann die monatlichen Raten selbst zahlen, ohne dass dein neuer Arbeitgeber daran beteiligt ist.
  • Rückgabe des Fahrrads: In manchen Fällen musst du das Fahrrad bei einem Arbeitgeberwechsel an den Leasinggeber zurückgeben. Dies kann der Fall sein, wenn der Leasingvertrag an den spezifischen Arbeitgeber gebunden ist und nicht auf andere Arbeitgeber übertragbar ist.

Es ist wichtig, die Bedingungen des Leasingvertrags und die Vereinbarungen mit dem aktuellen und potenziellen neuen Arbeitgeber genau zu prüfen. Kläre die Situation im Voraus mit dem Leasingunternehmen, um zu erfahren, welche Optionen zur Verfügung stehen und wie sich ein Arbeitgeberwechsel auf den Leasingvertrag auswirkt.

Sollte dein Arbeitgeber mit einem Unternehmen kooperieren welches hier nicht aufgeführt ist, finden wir auch dafür eine Lösung! Wir klären sehr gerne eine zukünftige Partnerschaft, um auch dir zu ermöglichen, den Genuss eines Bikes von WatzUp durch Leasing von Mountainbikes und E-Mountainbikes zu erfahren.